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Verfahren gegen Braunfels und Wetzig vor der Einstellung / 7.2.2012



Wie die Nachrichtenagentur dpa meldet, wird das Strafverfahren gegen Stephan Braunfels, der vor dem Ulmer Amtsgericht wegen Vereitlung einer Zwangsvollstreckung angeklagt wurde, wahrscheinlich eingestellt.

Staatsanwalt und Verteidigung waren sich heute einig, dass der Vorwurf gegen Braunfels nicht haltbar sei.

Damit würde auch das Verfahren gegen den Ulmer Baubürgermeister Wetzig eingestellt.
Ihm war vorgeworfen worden, seinem Freund Braunfels im Februar 2009 dabei geholfen zu haben, 500.000 Euro vor dem Finanzamt München zu verstecken, also Beihilfe zur Vereitlung einer Zwangsvollstreckung geleistet zu haben.

Merke: In Deutschland ist es seit der Einstellung des Prozesses gegen Braunfels und Wetzig völlig normal und weder juristisch noch moralisch zu beanstanden, dass ein Architekt einem Baubürgermeister einfach so 500.000 Euro aufs Konto überweist. Das ist selbst dann für die Justiz und die öffentliche Moral uninteressant, wenn der Architekt durch Vermittlung des Baubürgermeisters Aufträge in der Stadt erhalten hat, in der der Baubürgermeister seinen Dienst tut.







 



 

Unser Foto zeigt den Ulmer Baubürgermeister Wetzig, als ihm ein Bediensteter die Nachricht überbringt, dass der Staatsanwalt nun von seinem Irrtum überzeugt werden konnte.