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Der Beamte Wetzig / 18.11.2010
Im Landesbeamtengesetz von Baden-Württemberg können Sie nachlesen, was einen Beamten von einem Arbeiter oder Angestellten unterscheidet. Viele denken, wenn sie über Beamte sprechen, vor allem an die Vorzüge: Unkündbarkeit, besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers usf. Weniger gesehen werden die Pflichten, die ein Beamter bei der Ausübung seines Dienstes, aber auch im Privatleben hat. Diese Pflichten gehen weit über die eines Angestellten oder Arbeiters hinaus. So heißt es im Landesbeamtengesetz (LBG):
§ 73 Besondere Beamtenpflichten Der Beamte hat … sein Amt uneigennützig nach bestem Gewissen zu verwalten. Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert.
Die besondere Stellung des Beamten hat auch die Konsequenz, dass es nicht nur einen Prozess und ein Urteil (bzw. einen Strafbefehl) gibt, wenn er eine Straftat begeht. Zusätzlich gibt es auch ein Disziplinarverfahren mit verschiedenen Folgen: Entlassung aus dem Dienst, Versetzung, Kürzung der Bezüge usw. Für die Einleitung und Durchführung dieses Disziplinarverfahrens ist die Aufsichtsbehörde zuständig. Bei führenden Rathausbeamten ist die Aufsichtsbehörde das Regierungspräsidium, bei Ulmer Beamten also das Regierungspräsidium in Tübingen.
Unsere Stammtischschwester Elfriede wurde Zeugin mehrere Gespräche, die im Donaufisch darüber geführt wurden, wie Alexander Wetzig zusammen mit seinem Freund Stephan Braunfels das Münchener Finanzamt betrogen hat. Dabei wurde auch über die beamtenrechtlichen Konsequenzen für den Straftäter Wetzig gesprochen. Elfriede setzte sich in den Kopf, einen Brief an den Regierungspräsidenten in Tübingen zu schreiben. Wir konnten es ihr nicht ausreden. Vielleicht hat dieser Brief den Vorteil, dass man in Tübingen noch vor Beginn des Disziplinarverfahrens gegen Wetzig sieht, dass einfache Menschen absolut kein Verständnis mehr dafür haben, dass die Einflussreichen und Mächtigen immer der Verantwortung entfliehen und ihren Kopf aus der Schlinge ziehen, selbst wenn es sich um Beamte handelt, die auch außerhalb ihres Dienstes zu einem redlichen Verhalten verpflichtet sind.
Elfriedes Brief
Lieber Herr Regierungspräsident Strampfer,
Sie glauben nicht, was wir in Ulm für ein Theater haben, und das alles wegen unserem Baubürgermeister Wetzig, der seinem Freund Stephan Braunfels dabei geholfen hat, Geld vor dem Finanzamt zu verstecken. Sonst kennen wir Ulmer solche Vorgänge nur aus Kriminalfilmen, in denen Drogenhändler oder osteuropäische Mädchenhändler Geld waschen, indem sie ihre illegal verdienten Moneten auf das Konto eines Biedermannes überweisen.
Das Schlimme in unserer schönen Donaustadt ist, dass alle wichtigen Menschen so tun, als sei die Überweisung von einer halben Million Euro auf das Konto des Baubürgermeisters ein Fehler gewesen, den eine völlig unbekannte Person begangen habe.
Auch unser netter Oberbürgermeister sagt, für die kriminelle Geldüberweisung seien nur der Braunfels und der Privatmann Wetzig verantwortlich. Die Amtsperson Wetzig habe mit der Straftat nichts zu tun. Wahrscheinlich denkt unser Oberbürgermeister, es gebe in Ulm zwei Personen mit dem Namen Alexander Wetzig, die weder miteinander verwandt noch verschwägert sind. Und weil unser OB Gönner so hirnrissigen Blödsinn denkt und in die Welt setzt, plappern ihm das jetzt viele Gemeinderäte nach. Kurzum: Die Politiker in Ulm können das Problem mit dem kriminellen Baubürgermeister Wetzig gar nicht lösen. Deshalb sind Sie, Herr Regierungspräsident, unsere letzte Hoffnung.
Wie mir die Leute vom DF-Stammtisch sagten, muss sich ein Beamter auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass er die Achtung und das Vertrauen der Bürger verdient. Das ist beim Ulmer Baubürgermeister nicht mehr der Fall. Wer bei Geldtricksereien mitgemacht und das Finanzamt beschissen hat und deswegen auch vom Amtsgericht zu einer Strafzahlung von über 10.800 Euro verurteilt wurde, hat bei den ehrlichen Leuten, die noch klar bei Verstand sind, kein Vertrauen mehr. Er darf keine Behörde mehr leiten. Deshalb möchte ich Sie bitten, Herr Regierungspräsident, das zu tun, wozu hier in Ulm niemand in der Lage ist: Sorgen Sie dafür, dass Herr Wetzig Gelegenheit erhält, über seine Schuld und seine Uneinsichtigkeit nachzudenken. Dazu braucht er eine möglichst einfache Beschäftigung, möglichst an der frischen Luft. Vielleicht als verbeamteter Parkpfleger auf den Donauwiesen oder im Alten Friedhof oder als müllentsorgender Stadtbildpfleger in der Neuen Mitte Ulms.
Sie würden viel dafür tun, Herr Regierungspräsident, die Achtung vor Staatsdienern zu steigern, wenn Sie Herrn Wetzigs kriminelles Tun nicht ungestraft durchgehen ließen. Ein Beamter sollte auch heute noch eine Person sein, vor der man Respekt hat, und nicht eine zwielichtige Gestalt, bei der die meisten gleich an Korruption und ähnliches denken.
Mit vielen Grüßen Elfriede Blessing aus Ulm
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Auf seiner Internetseite sagt das Regierungspräsidium Tübingen: „Wir sind für Sie da. Nehmen Sie uns beim Wort!“
Vielleicht sollten alle, die nicht so recht zufrieden damit sind, wie in Ulm der Kriminalfall Wetzig kleingehalten und unter den Teppich gekehrt wird, dem Regierungspräsidium eine Mail schreiben. Bei den Ulmer Spekulationsgeschäften (CBL-Geschäften. Verkauf des Ulmer Kanalnetzes) 2003 haben die Ulmer Bürger geschwiegen. Vielleicht sind sie dieses Mal etwas aufgeweckter und engagierter. Es wäre der Demokratie in der Gemeinde sicherlich sehr förderlich: Regierungspräsidium Tübingen
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