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Alexander Wetzig und die Überweisung / 18.4.2010
Alle Welt weiß, dass Staatsanwälte in Berlin, München und Ulm gegen Baubürgermeister Alexander Wetzig und den Planer der Pinakothek der Moderne Stephan Braunfels ermitteln. Wer nachlesen will, was geschehen ist, kann dies in unten angefügtem Bericht.
Uns vom Stammtisch beschäftigten die Vorkommnisse selbstverständlich auch. Gestern zerbrachen wir uns die Köpfe, was die beiden Herren wohl zu ihrer Entlastung anführen könnten.
Die Wirklichkeit gibt es bekanntlich nicht. Es gibt nur verschiedene Sichtweisen. Deshalb versetzen wir uns gedanklich in den Protagonisten Wetzig und überlegen, wie könnte er erklären, dass er im Februar 2009 500.000 Euro von Stephan überwiesen bekam und im November 503.333 Euro an ihn zurück überwies.
Lesart 1: Das Geburtstagsgeschenk
Wissen Sie, Stephan und ich sind schon lange gut befreundet. Wie unter guten Freunden üblich, beschenken wir uns jedes Jahr zu Ostern, zu Weihnachten und zum Geburtstag. Letztes Jahr hat Stephan im Februar einen Pauschalbetrag sozusagen für alle Anlässe überwiesen. Ich habe hier noch den Dankesbrief, den ich ihm eigentlich schicken wollte. Wegen des großen Ärgers in Ulm blieb er aber unvollendet liegen Alles wegen der Donauuferbebauung durch die Agaplesion und dieser verleumderischen Bürgerinitiative, die mich als „ Mafioso der Woche“ beschimpfte. Als ich zufällig im November entdeckte, dass das Geld noch auf meinem Girokonto ist und ich mich bei Stephan dafür noch nicht bedankt hatte, überwies ich es (samt Zinsen) sofort zurück. Sich beschenken lassen und so lange kein Dankeschön sagen – das ist ungehörig.
Lesart 2: Bonuszahlung 2008
Als ich im Februar die 500.000 Euro auf meinem Kontoauszug sah, dachte ich: Ah, das kommt von der Stadt Ulm, das ist mein Bonus fürs vergangene Jahr. 2008 waren die Aufwandsentschädigungen für Gemeinderäte rückwirkend zum 1.7. um 50 Prozent angehoben worden. Ich glaubte mich daran zu erinnern, dass mein Chef Gönner in diesem Zusammenhang gesagt hat: auch dem Baubürgermeister gebührt für überragende Verdienste unsere Anerkennung. So freute ich mich neun Monate lang über einen vermeintlichen Baubürgermeisterbonus. Erst im November 2009 stellte ich durch eine genaue Prüfung meiner Kontovorgänge fest, dass die Überweisung von Stephan gekommen war. Eine telefonische Rückfrage ergab, dass sich einer seiner Mitarbeiter bei der Überweisung geirrt hat. Deshalb überwies ich das Geld plus die angefallenen Zinsen umgehend zurück auf Stephans Konto. Von meinem Chef Gönner war ich sehr enttäuscht, weil er seinen Worten keine Taten hatte folgen lassen.
Lesart 3: Die Rentenrücklage
Als das Landgericht München im Juni 2007 Stephans Klage gegen das Land Bayern auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von zehn Millionen Euro zurückwies, brach für ihn eine Welt zusammen. Ungestraft hatte der bayrische Kunstminister Zehetmair behauptet, Stephan habe beim Bau der Pinakothek der Moderne den Zeit- und Kostenplan nicht eingehalten. Die Folgen: Rufschädigung und vermasselte Geschäfte. Stephan hatte seinen Glauben an den Rechtsstaat verloren und wollte sobald wie möglich aus dem mörderischen Geschäftsleben aussteigen. Erst 2009 wurden seine Pläne konkreter. Um als Frührentner auf einer Insel leben zu können, wollte sich Stephan etwas Geld zur Seite legen. Das war der Grund, warum er mir als Treuhänder sozusagen im Februar 2009 die 500.000 Euro überwiesen hatte. In den kommenden Monaten überlegte sich Stephan die Sache noch einmal anders. Er wollte weitermachen. Die Rücklage war nun nicht mehr nötig und ich konnte sie zurück überweisen.
Lesart 4: Die Kooperationsgratifikation
Jahrelang hatten Stephan und ich in Ulm ausgezeichnet zusammengearbeitet. Zwei weltweit beachtete Gebäude entstanden in der Neuen Mitte. Ich war der städtische Planer, Stephan der geniale Architekt, zwei private Investoren waren die Bauherren. Ist es da unrechtmäßig oder moralisch verwerflich, wenn diese gute Kooperation honoriert wird? Diese Überweisung von Februar 2009 an mich war eine Gratifikation für exzellente Kooperation zum Wohle der Allgemeinheit. Dies als Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme zu interpretieren ist juristisch und moralisch völlig unhaltbar. Dennoch überwies ich das Geld (samt Zinsen) im November 2009 an Stephan zurück, weil ich befürchtete, dass die Medien diesen ganz normalen Vorgang zum Skandal aufbauschen würden. Ich betone: Stephan und ich haben uns nicht das Geringste vorzuwerfen.
Haben Sie, verehrte Leserin und verehrter Leser, auch eine Theorie, wie das mit der Überweisung wirklich gewesen ist? Schreiben Sie uns. Die besten Ideen werden prämiert.
Übrigens soll sich bereits der bekannte Krimiautor Ulrich Ritzel des Stoffes angenommen haben. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfuhren, wird dieser Roman (Arbeitstitel: Die Ulmer Überweisung) der blutigste, den der Autor bisher geschrieben hat.
Der Donaufischgast Retro lieferte die Lesart 5: Anlage-Schlaumeier
Wetzig hat von seinem Geldinstitut ein Lockangebot bekommen, höhere Verzinsung bei einer Anlage ab X Euro. Banken bieten manchmal befristete Sonderverzinsungen für Geld, das vorher nicht bei dem gleichen Geldinstitut angelegt war, sondern per Überweisung von einer Fremdbank oder als Bareinzahlung eingeht. 3 Quartale wären eine übliche Befristung für so eine Sonderzinsvereinbarung.
Problem: Wetzig hat aber gerade nicht X Euro, sondern etwas weniger. Also fragt er Braunfels, ob er ihm nicht den Rest zur Verfügung stellen könne. Braunfels ärgert sich, dass seine Bank so ein Angebot nicht hat, und denkt sich: Ich ziehe alles verfügbare Geld da ab und geb’s dem Wetzig. Selbst vor Ort bei der Bank erscheinen, um ein Konto zu eröffnen, will er nicht. Folge: Wetzig bekommt nun gleich 500.000 Euro, damit es eine schöne runde Summe ist und man den Zins einfach ausrechnen kann. Absprache unter den beiden: Sobald die Anlagefrist endet, ziehen wir das Geld wieder ab und teilen uns die Zinsen.
Was die beiden nicht bedacht haben: Selbst wenn sie keinen einweihen, alarmieren so hohe Beträge den Geldwäschebeauftragten der Bank. Der ist gesetzlich verpflichtet, auch reine Verdachtsfälle zu melden, selbst wenn er Indizien hat, die gegen einen Geldwäscheverdacht sprechen.
Die rechtliche Betrachtung ist sehr kompliziert. Neben Geldwäsche, Vorteilsnahme, Bestechung etc., was jetzt alles in der Presse besprochen wird, kommen andere Gesetzesverstöße in Betracht. Als Denkanstöße: Wetzig wird bei der Geldanlage gefragt, ob er alleine oder mit einem Partner handelt. Er antwortet hier wahrheitswidrig "ja", obwohl er zusammen mit Braunfels das Geschäft tätigt. Ob Wetzig und Braunfels am Jahresende die Steuern für die angefallenen Zinsen korrekt verbucht und Kapitalertragssteuer bezahlt haben, steht noch auf einem ganz anderen Blatt.
Fazit: Tragisches Ende zweier Herren, die einfach nur schlau, sparsam und zinsbewusst sein wollten, und sich in unserer Gesetzgebung verheddert haben.
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