|
|
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
|
|
Ulmer gegen Stuttgart 21 – Jeden Montag 19 Uhr "Ulmer Schwabenstreich"
Auch in Ulm finden nun wöchentlich Treffen der Stuttgart 21-Gegner statt. Jeden Montag um 19 Uhr können Sie vor dem Ulmer Stadthaus gegen Stuttgart 21 gemeinsam mit der Partei „Die Linke“ oder vor dem Ulmer Hauptbahnhof mit der Partei „Die Grünen“ demonstrieren. Am 24.8. waren bereits 50 Teilnehmer auf den Münsterplatz gekommen.
Schade, dass es die Grünen und die Linken nicht geschafft haben, zu einer gemeinsamen Kundgebung aufzurufen. Schließlich geht es beiden Parteien darum, Stuttgart 21 zu verhindern. Politisch hat die Spaltung einer Bewegung immer eine Schwächung zur Folge.
Wir hoffen, dass möglichst viele S 21-Gegner zu den Kundgebungen erscheinen. Wann schauen Sie beim Ulmer Schwabenstreich vorbei?
Stuttgart 21, also die milliardenteure Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofes, wird auf Lügen, Betrug und Täuschungen aufgebaut.
Volksvertretungen (Bundestag, Landtag, Stuttgarter Gemeinderat, Regionalversammlung) und Öffentlichkeit wurden jahrelang über die Kosten belogen; Mängel des Projektes wurden verharmlost oder verschwiegen; Einwände von Fachleuten nicht veröffentlicht oder ignoriert; Bedenken von Ämtern (Landesdenkmalamt) beiseitegeschoben; es wird verdunkelt, wer die wirklichen Profiteure des Projektes sind: Banken und Baukonzerne (z.B. Herrenknecht in Schwanau)
Solche Handlungen sind nicht mit demokratischen Grundsätzen vereinbar. Entscheidungen durch die Mehrheit in Parlamenten, die auf der Grundlage von Lügen und Täuschungen zustande kommen, sind eine äußerst fragwürdige demokratische Legitimation.
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Überall in Baden-Württemberg sind Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich an Demonstrationen zu beteiligen, die dem Ministerpräsidenten Mappus, dem Stuttgarter OB Schuster und dem Chef der Deutschen Bundesbahn Grube sagen sollen:
Wir sind gegen dieses Projekt!
Stellt sofort den Abriss des Stuttgarter Hauptbahnhofes ein!
Redet mit uns!
Lasst die Bevölkerung durch Volksentscheid entscheiden!
Merke:
Wer Bahnhöfe vergräbt oder vergraben lässt oder vergrabene Bahnhöfe als Leuchttürme verkauft, wird mit Wahlentzug nicht unter fünf Jahren bestraft.
|
|