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Der Bundespräsident – Kompetenzlos, teuer, überflüssig / 4.7.2010

Am 30. Juni 2010 wählte die Bundesversammlung den CDU-Politiker Christian Wulff im dritten Wahlgang zum neuen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Der Gegenkandidat von SPD und Grünen Joachim Gauck unterlag. In der öffentlichen Diskussion wird die Tatsache, dass Wulff in zwei Wahlgängen die absolute Mehrheit verfehlte, obwohl CDU, CSU und FDP über eine solche verfügten, als „schwere Schlappe“ für die Regierung Merkel gedeutet. Manche sprechen vom Beginn eines bevorstehenden Endes der Regierung Merkel/Westerwelle. Die SPD sieht sich im Aufwind und weist der Linkspartei, die Gauck wegen seiner bejahenden Haltung zum Militäreinsatz Deutschlands in Afghanistan nicht wählte, die Schuld zu, dass Wulf Bundespräsident wurde. In verschiedenen Städten Deutschland hielten Initiativen vor der Bundespräsidentenwahl Versammlungen ab, die offen ihre Sympathie für Gauck zum Ausdruck brachten und für seine Wahl warben. Diese Versammlungen wurden nur von einer Handvoll Menschen besucht. In Ulm rechneten die Veranstalter mit 500 Teilnehmern, 25 erschienen.

Ist diese große öffentliche Aufmerksamkeit für die Bundespräsidentenwahl gerechtfertigt? Sollte der Bundespräsident direkt vom Volk gewählt werden? Oder wäre es am besten, das Amt ganz abzuschaffen?

Im Vergleich zum Reichspräsidenten Weimars hat der Bundespräsident kaum Kompetenzen, sondern hauptsächlich repräsentative Aufgaben.

Er hat keinen Oberbefehl über die Streitkräfte (der liegt im Kriegsfall beim Regierungschef), kein Notverordnungsrecht, nur ein sehr eng umgrenztes Recht, den Bundestag aufzulösen (man könnte dem Bundestag ein Recht zur Selbstauflösung einräumen), seine Möglichkeiten, bei der Regierungsbildung des Kanzlers / der Kanzlerin mitzuwirken, sind minimal. Bei der Ernennung von Beamten und Offizieren hat er zwar ein materielles und formelles Prüfungsrecht, in der Praxis spielt das aber so gut wie keine Rolle. Auch das Prüfungsrecht bei Gesetzen wird sehr restriktiv gehandhabt, gelegentlich unterschreibt ein Bundespräsident ein Gesetz nicht. Geprüft werden Gesetze auf Antrag durch das Bundesverfassungsgericht.

Andererseits verursacht ein Bundespräsident beachtliche Kosten. Wulf verdient mit seinen 51 Jahren 199.000 Euro im Jahr (mehr als die Kanzlerin) und dieses Einkommen erhält er nun bis zu seinem Lebensende. Pro Jahr stehen dem Bundespräsidenten noch 78.000 an Aufwandsentschädigung zu, z.B. für die Bezahlung von Hauspersonal. Jährlich gibt ein Bundespräsident für seine Amtsführung 4.600.000 Euro aus. Für ihn arbeiten 87 Beamte und 80 Arbeitnehmer.

Ich denke, man kann nach Abwägung dieser verschiedenen Gesichtspunkte nur zu dem Ergebnis kommen, dass das Amt des Bundespräsidenten abgeschafft werden sollte.