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UWS - Spekulationsgeschäfte - Ulm verliert Millionen /9.4.2008

Wahrscheinlich muss die Städtische Wohnungsbaugesellschaft (UWS) bis zu 3,5 Millionen Euro an die Deutsche Bank bezahlen. Dies ist Folge eines Vertrages, den die UWS 2005 mit der Deutschen Bank geschlossen hat. Die Hoffnungen, sich gütlich zu einigen oder in einem Prozess zu obsiegen, sind wohl nicht realistisch.

Der Vertrag wurde vor drei Jahren in der Absicht geschlossen, das Risiko steigender Zinsen für einen Kredit während der Vertragslaufzeit auszuschließen. Die UWS hat bei der Deutschen Bank Kredite in Höhe von 13 Millionen Euro aufgenommen. Der Vertrag von 2005 legt fest, dass die UWS von der Deutschen Bank Rückzahlungen erhält, wenn die Kreditmarktzinsen fallen. Sollten die Zinsen aber steigen, muss die Wohnungsbaugesellschaft an die Bank Nachzahlungen leisten. Die Stadt Ulm profitierte zunächst von diesem Vertrag. Sie erhielt von der Bank 2007 700.000 Euro. Da sich nun die Situation auf den Kreditmärkten veränderte, die Kreditzinsen anstiegen, wird die Stadt nun vom Zahlungsempfänger zur Melkkuh.

Kommunalen Unternehmen ist es verboten, sich an Spekulationsgeschäften zu beteiligen.Der jetzige Leiter der UWS Dr.Frank Pinsler trägt keine Verantwortung, da er zur Zeit des Vertragsabschlusses noch nicht Chef des Unternehmens war.

Die damalige Führung der UWS ließ sich von der Deutschen Bank eine schriftliche Bestätigung geben, dass es sich bei dem Vertrag um kein Spekulationsgeschäft handele. Oberbürgermeister Gönner und Dr. Pinsler erklärten in einem Gespräch mit der Lokalpresse, dass sie beim Landgericht Frankfurt eine Klage gegen die Deutsche Bank eingereicht hätten; darin werde der Bank ein Fehler in der Beratung zum Nachteil Ulms vorgeworfen. Gönner und der UWS-Chef hoffen, dass eine gütliche (außergerichtliche) Einigung mit der Deutschen Bank möglich sein und der Stadt kein Schaden entstehe werde.

Diese Zuversicht scheint unbegründet, da es in den vergangenen Monaten in anderen Städten ähnliche Auseinandersetzungen gegeben hat - bis hin zu Gerichtsverfahren. Uns ist kein Urteil bekannt, in dem die Ansprüche der Deutschen Bank durch ein Gericht zurückgewiesen worden wären. Immer musste die Stadt bzw. das städtische Unternehmen einen großen Teil des geforderten Geldes bezahlen; das war auch in Würzburg so.

Dem damaligen Leiter der UWS und dem Aufsichtsrat kann man den Vorwurf nicht ersparen, einen gravierenden Fehler gemacht zu haben.

Die Aussage, man habe nicht gewusst, dass es sich um Spekulationsgeschäfte handele, war spätestens zu dem Zeitpunkt falsch, als die Stadt das erste Geld von der Deutschen Bank überwiesen bekam. Damals wäre es nötig gewesen, nochmals bei der Bank nachzufragen und ggf. das rechtmäßige Zustandekommen des Vertrages anzuzweifeln. Merkwürdig ist auch, dass sich ein städtisches Unternehmen bei einem Vertragsabschluss eine Bestätigung darüber geben lässt, dass es sich nicht an Spekulationsgeschäften beteilige. So handelt doch nur jemand, der Zweifel hat. Und hätte es Zweifel gegeben, wäre es die Pflicht der UWS gewesen, den Vertrag und seinen Inhalt gründlicher zu prüfen.

Wer übernimmt denn jetzt die Verantwortung? Der ehemalige Chef der UWS? Der Aussichtsrat? Ivo Gönner als Stadtoberhaupt? Wir von Donaufisch-Stammtisch vermuten, dass der Steuerzahler die Verantwortung zu tragen haben wird.