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Die Ulmer Baugenehmigung / 2.2.09

Völlig neue Wege beschreitet das „Planning Department and Building Controll Office“ in Ulm (früher: Bauamt Ulm) unter seinem Leiter Alexander Wetzig. Während viele Politiker nur darüber reden, dass Bürokratie abgebaut, der personell aufgeblähte Staat verschlankt, das Dickicht an Gesetzen und Verordnungen gelichtet und dem Bürger endlich wieder mehr Freiheit gewährt werden muss, handelt der Ulmer Baubürgermeister entschlossen. Mit der „planning and building permission to go“ bricht in der Donaustadt eine neue Ära an.

Was musste ein privater Bauherr vor der Wetzigschen Reform nicht alles an Vorschriften beachten? Die Dachform, die Gestaltung der Fassade, die Heizung (Gas von den SWU), die Bepflanzung des Vorgartens, Bodenbeläge, Küchenausstattung und Mobiliar – alles hatte sich an exakten Vorschriften zu orientieren, deren Einhaltung ein Heer von Mitarbeitern der Bauverwaltung überwachte. Und als sei das alles nicht schon umständlich genug, kam mit dem Landesdenkmalamt noch eine weitere Behörde ins Spiel. Damit ist nun Schluss. An die Stelle eines komplexen Verfahrens tritt ein einfaches Prozedere: Der Bauherr kommt mit seinem Architektenplan und einer Kostenkalkulation ins Planning Departement, der Beamte überprüft den Plan umgehend und erteilt nach Barzahlung einer Gebühr in Höhe von 25 Prozent der Bausumme an Ort und Stelle die Baugenehmigung. Dabei wird dem Beamten bei seiner Entscheidung ein sehr großer Ermessensspielraum eingeräumt. Gibt es ein einfacheres und vernünftigeres Verfahren?

Die Ulmer Baugenehmigung befindet sich bereits in der Erprobungsphase. Der erste Antragsteller war ein stadtbekannter Arzt, der sein denkmalgeschütztes Gebäude unweit der ehemaligen Ulmer Hochschule für Gestaltung durch einen Anbau vergrößern wollte. Nur fünfzehn Minuten dauerte der Aufenthalt des Antragstellers bei den Ulmer Behörden, schon war sein Gesuch positiv beschieden. „Wir haben“, sagte ein Beamter der Ulmer Bauverwaltung, „in diesem Fall auch ganz bewusst die kleinkarierten Einwände des Landesdenkmalamtes ignoriert.“ Das Landesdenkmalamt hatte in einer Stellungnahme den Bauantrag abgelehnt, weil durch den Anbau der Charakter des Hauses zu stark verändert werde. Abgelehnt wurde auch der Antrag eines Nachbarn des Arztes vom Ulmer Planning Departement. Auch er wollte sein Haus, das denselben Grundriss aufweist, ausbauen, und zwar genau so wie der Arzt. Der Beamte der Bauverwaltung meinte hierzu: „Was für den einen gut ist, taugt für den anderen nicht. Wir waren schon immer der Meinung, dass eine Verwaltung nicht alle Bürger über einen Kamm scheren sollte. Wir halten nichts von sozialistischer Gleichmacherei. Verdiente Bürger der Stadt verdienen auch eine zuvorkommende Behandlung.“

Leider ist es oft so in unserer Demokratie, dass neue Ideen zunächst sehr angefeindet und bekämpft werden, ehe die Vernunft siegt. So geschieht es jetzt auch bei der Ulmer planning and building permission to go. Ein uneinsichtiger Mensch macht Bürgermeister Wetzig das Leben schwer. Durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde soll ihm ein Verstoß gegen seine Amtspflichten nachgewiesen werden.

Für uns vom Stammtisch ist das völlig unverständlich. Wo kommen wir hin, wenn jeder Prozesshansel unsere kreativen Geister vor den Richter zerren und ihnen die Zeit stehlen kann? Wir waren Feuer und Flamme, als wir vor ein paar Tagen in der Presse von Wetzigs neuester Vision lasen, die Albert-Einstein-Allee in einen Albert-Einstein-Campus-Boulevard umzugestalten. Allein schon der Begriff raubte uns den Atem. Was soll nun aus diesen genialen Plänen werden, wenn die Energien des Baubürgermeisters durch überflüssige Rechtshändel gebunden werden? Und was wird aus der unglaublichen planning and building permission to go?