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Müller zahlt, Waidmann sammelt? / 12.1.2010

Seit 2006 werden in zwölf Firmen des Ulmer Unternehmers Erwin Müller (20.000 Beschäftigte) Daten über die Erkrankungen von Mitarbeitern gespeichert. Diese Krankheitsdaten werden erhoben, indem unerlaubterweise alle Mitarbeiter nach Rückkehr aus ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit gefragt werden, welcher Art ihre Erkrankung denn sei. (Zulässig ist eine solche Nachfrage des Arbeitgebers nur, wenn dieser die genaue Krankheitsursache unbedingt kennen muss)

Seit Frühjahr 2009 ermitteln Datenschützer des baden-württembergischen Innenministeriums wegen des Verstoßes im Umgang mit Gesundheitsdaten gegen den Drogeriemarkt Müller. Die Ermittlungen sind nun (12.1.2010) abgeschlossen. Das Ergebnis:Müller muss 137.000 Euro Bußgeld bezahlen, weil die Erhebung und Speicherung der Gesundheitsdaten nicht aus guten Gründen geschah, also illegal war.

Die Daten müssen alle gelöscht werden. Zukünftig dürfen alle Mitarbeiter der Firma Müller nur noch im Ausnahmefall nach der Art ihrer Erkrankung gefragt werden.Dieser Bußgeldbescheid ist vor allem deshalb beachtenswert, weil es die höchste Bußgeldforderung ist, die jemals von der Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg gestellt worden ist. Allein daran lässt sich ablesen, für wie schwer der Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen durch Müller eingeschätzt worden ist.

Bleibt die Frage: Was sagt der Lobbyist der Firma Müller auf der politischen Bühne Ulms Herr Dr. Bruno Waidmann (FDP)zu diesem Bußgeldbescheid? Wird er wieder einen Leserbrief in der SWP schreiben und Herr Müllers Machenschaften verteidigen? Wir vom Donaufisch raten zu einer FDP-Straßensammlung zugunsten des Unternehmers Müller, der zweifellos zum Opfer überbordender und übereifriger Staatsbürokratie wurde.

Lesen Sie : Handelsblatt vom 24.6.2009