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Glaubensbekenntnis oder Spektakel? /10.4.07
Der Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens und religiösen Bekenntnisses und gewährleistet die ungestörte Religionsausübung. Dieses Grundrecht gilt für alle hier in Deutschland, ganz gleich, ob Moslem, Hindu, Jude oder Christ. Deshalb ist es das gute Recht einer christlichen Gemeinde, den Leidensweg und die Kreuzigung Christi in Form einer realistischen szenischen Darstellung auf eine öffentliche Bühne zu bringen. Ob es geschmackvoll ist und den Vorstellungen von Pietät anderer in dieser Gesellschaft entspricht, ist eher zweifelhaft.
Zum vierten Mal inszenierte die italienische katholische Gemeinde am Karfreitag 2007 in Ulm das Passionsspiel „lebendiger Kreuzweg“; einige tausend Menschen waren als Zuschauer erschienen – aus religiösen Motiven oder als Schaulustige, wir wissen es nicht genau.
Ich dachte immer, Religiosität und Glauben seien etwas ganz Privates, etwas, das sich im Innern des Menschen abspielt, das mit seiner Seele und seinem Gewissen zu tun hat. Jetzt muss ich erstaunt feststellen, dass manche Katholiken (alle?) eine ganz andere Vorstellung haben. Guten amerikanischen Regisseuren durchaus ebenbürtig, inszenieren sie eine zentrale Erzählung der Bibel, so als ginge es darum, einen Kinokassenschlager zu produzieren.
Geht es Mitwirkenden und Verantwortlichen darum, Glauben anschaulich und erlebbar zu machen und sich zu diesem Glauben zu bekennen oder werden hier menschliche Eitelkeiten befriedigt?
Demütiger Glaube ist ein Phänomen der Innerlichkeit. Was die Italienische Mission jährlich am Karfreitag in Ulm veranstaltet, ist ein publikumswirksames Spektakel. Deshalb kann die Empfehlung an die Lokalpresse auch nur lauten, sich in der Berichterstattung (zumal in der Bildberichterstattung) mehr zurückzuhalten.
Jeder, der in der Tradition der Aufklärung steht, muss solchen Events äußerst skeptisch gegenüber stehen.