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Ordnung muss sein oder Herr Fuchs räumt auf / 4.11.07

Am Mittwoch letzter Woche veranstalteten etwa 50 Jugendliche, die an einem Jugendkongress des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland teilnahmen, am Fuße des höchsten Kirchturmes der Welt eine politische Aktion. Mit Minenattrappen aus buntem Papier und schauspielerischen Darbietungen machten sie darauf aufmerksam, dass die Ulmer Firma EADS Elektronik produziert, die den Abwurf von Streubomben aus Raketen ermöglicht. Schon kurz nach Beginn der Veranstaltung erschien der Leiter des Ulmer Amtes für Sicherheit und Ordnung Horst Fuchs escortiert von Polizisten und beendete die Kundgebung mit der Begründung : 1. die Veranstaltung war falsch angemeldet, nämlich mit dem Titel "Energie" - und 2. ein Konzern wie EADS darf nicht negativ präsentiert werden. Wo soll das hinführen, wenn engagierten Jugendlichen öffentliches Auftreten verboten wird, obwohl sie weder Lügen noch Verleumdungen verbreiten?
Eine Antwort auf die Frage gab uns schon vor längerer Zeit Heinrich Heine, ein enger Freund Quasselstrippes.

Erinnerungen an Fuchs' Schreckenstage

Wir Bürgermeister und Senat
Wir haben folgendes Mandat
Stadtväterlichst an alle Klassen
Der treuen Bürgerschaft erlassen.

Ausländer, Fremde sind es meist
Die unter uns gesät den Geist
Der Rebellion. Dergleichen Sünder
Gottlob sind selten Landeskinder.

Auch Gottesleugner sind es meist;
Wer sich von seinem Gotte reißt,
Wird endlich auch abtrünnig werden
Von seinen irdischen Behörden.

Der Obrigkeit gehorchen ist
Die erste Pflicht für Jud und Christ.
Es schließe jeder seine Bude,
Sobald es dunkelt, Christ und Jude.

Wo ihrer drei beisammen stehn,
Da soll man auseinander gehen.
Des Nachts soll niemand auf den Gassen
Sich ohne Leuchte sehen lassen.

Wer auf der Straße räsonniert,
Wird unverzüglich füsiliert;
Das Räsonnieren durch Gebärden
Soll gleichfalls hart bestrafet werden.

Vertrauet eurem Magistrat,
Der fromm und liebend schützt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten.

In Ergänzung der Vorschriften zur Reinhaltung öffentlicher Straßen und Plätze in Ulm plant das Amt für Sicherheit und Ordnung ein Generalreglement zur Reinhaltung städtischer Demokratie. Dieses Reglement versteht sich als Erläuterung und nähere Bestimmung zum Artikel 8 des Grundgesetzes.

Artikel 8 GG
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Ulmer Generalreglement zur Auslegung von Artikel 8 GG

Öffentliche Versammlungenen der Bevölkerung sollen dem Zweck dienen, auf die erfolgreiche Arbeit von Bundesregierung, Landesregierungen oder des Oberbürgermeisters von Ulm aufmerksam zu machen und Dank zum Ausdruck zu bringen.Auch können Versammlungen der Bevölkerung stattfinden, wenn sie beabsichtigen, deutsche Firmen wegen ihrer wirtschaftlichen Erfolge und ihrer Verdienste um die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen Anerkennung und Lob auszusprechen.
Veranstaltungen, die das Ziel verfolgen, Kritik an Personen des öffentlichen Lebens zu üben (Mandatsträger, IHK – Präsident, Präsident der Handwerkskammer, Vorstandsvorsitzende, leitende Personen von Kliniken, der Bundeswehr, der Polizei und der Verwaltung) oder Veranstaltungen, die geeignet sind, dem Ansehen der Stadt in der Weltöffentlichkeit zu schaden , sind grundsätzlich unerwünscht.

Klimavergiftung ist weitaus gefährlicher als Klimaerwärmung.

Ulm, den 6. November 2007