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SWU treiben Gaspreise hoch / 1.8.2008

Die Stadtwerke Ulm erhöhten am 1.1.2208 die Gaspreise um 6,2 Prozent. Sechs Monate später hoben sie diese am 1.7.2008 erneut um 10 Prozent an. Jetzt sollen die Preise am 1.10.2008 um bis zu 25,9 Prozent steigen.

Der SWU-Geschäftsführer Matthias Berz meint, es erscheine nur im ersten Augenblick so, als handle es sich um einen großen Preissprung. Oberbürgermeister Gönner (SPD), der in seiner Schwörrede die SWU noch lobte, sagt zu den Preiserhöhungen keinen Mucks.

Mit diesen Preisen dürften die Stadtwerke Ulm (SWU) bundesweit mit an der Spitze bei hohen Gaspreisen liegen. Mit den enormen Gewinnen finanziert die SWU andere Bereiche ihres Unternehmens, z.B. den ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr). Dies ist durch EU-Bestimmungen verboten.

Deshalb sollte jeder SWU Gasabnehmer den Boykottaufruf der Ulmer Bürgerinitiative unterstützen.





Aufruf an alle SWU Kunden : Verweigern Sie die Zahlung der Gasrechnung

Bürgerinitiative gegen Strom- und Gaspreiserhöhungen Region Alb, Donau Iller

Gaspreiserhöhungen muss niemand hinnehmen. Überzogene Preiserhöhungen sind rechtswidrig und brauchen nicht bezahlt zu werden.

Viele tausend Verbraucher machen von diesem Recht Gebrauch. Darunter Staatsanwälte, Richter, Landräte, Professoren und Polizisten. Auch die Region um Ulm und Neu-Ulm ist keine Oase für die SWU. Wenn ein Vertragspartner die Preise einseitig festlegt, wie bei Gas- und Strompreisen, dann müssen die Erhöhungen stets angemessen sein. Juristen sprechen von „Billigkeit“. Das schreibt der § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Dies gilt auch dann, wenn kein Monopol vorliegt und ein Wechsel des Anbieters möglich ist.

Entsprechen die Preise nicht der Billigkeit, dann sind Sie unverbindlich. Der Verbraucher braucht sie nicht zu zahlen, denn es steht nicht fest, wie hoch der geschuldete Preis tatsächlich ist.

Entsprechen die Preise nicht der Billigkeit, so hat der Verbraucher das Recht, die Zahlung zu verweigern. Daraus dürfen ihm keine Nachteile entstehen. Solange der geschuldete Betrag nicht feststeht, kann der Betrag nicht gemahnt werden. Erst recht sind Versorgungssperren unzulässig.

Den Gang zum Gericht scheuen aber die Gasversorger, weil Sie dann Ihre Bücher offen legen müssten. Für die SWU würde dies bedeuten, dass Sie offen legen müsste, wie die durch EU-Recht verbotene Quersubventionierung das SWU Gas zu einem der teuersten in Deutschland macht. Zum zweiten würde sichtbar, wie die SWU durch überhöhte „Mautgebühren“ für die Netzdurchleitung mögliche Mitbewerber ausschaltet. So wird ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter für wechselwillige Gaskunden unmöglich gemacht.


Wer mehr darüber erfahren möchte kann sich beim Bund der Energieverbraucher , bei den Verbraucherzentralen und bei der Bürgerinitiative gegen Gas- und Strompreiserhöhungen informieren.


Jürgen Kübler. Ehingen-Rißtissen