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Die IHK Ulm / 14.11.2011
Eine demokratische Einrichtung mit allgemeinpolitischem Mandat?
80 Industrie- und Handelskammern gibt es in Deutschland. Ein Bundesgesetz (IHKG von 1956) regelt Aufbau und Aufgaben. Alle Unternehmen (mit Ausnahme von Handwerksbetrieben, Landwirtschaften und Selbstständigen) müssen Mitglied in der IHK sein. Wichtigstes Organ der IHK ist die Vollversammlung, die von Mitgliedsunternehmen gewählt wird. Die Vollversammlung tagt mehrmals im Jahr und entscheidet über alles Wesentliche.
Zunächst sieht das ja alles nach demokratischer Struktur und demokratischen Entscheidungen aus. Bei genauem Hinschauen wird aber klar: Diese Organisation ist so demokratisch wie das Politbüro einer kommunistischen Partei.
In Ulm sitzen in der Vollversammlung 49 Vertreter der Wirtschaft, sie wurden 2008 gewählt. Die Wahlbeteiligung der IHK-Zwangsmitglieder betrug 16,7 Prozent. Diese Zahl spricht für sich. Von einer demokratischen Legitimation kann nicht mehr gesprochen werden und daran ändert auch der Umstand nichts, dass in anderen Industrie- und Handelskammern die Wahlbeteiligung noch niedriger ist.
Wäre die IHK eine demokratische Organisation, müssten Hauptgeschäftsführer Sälzle und Präsident Kulitz Widerspruch und Kritik befürchten, möglicherweise sogar eine Abberufung. Aber wie es auf Parteitagen der KPdSU unüblich war, die Führung zu kontrollieren, so ist das auch auf der IHK-Vollversammlung in Ulm unüblich.
Deshalb konnte sich die hiesige Kammer in den letzten Jahren auch zunehmend zu einem Instrument zur Durchsetzung politischer Interessen einzelner Wirtschaftsfraktionen entwickeln. Mancher kann heute schon keinen Unterschied mehr zwischen der Ulmer IHK und einer Partei erkennen.
Die Verpflichtung zur Zurückhaltung bei politischen Stellungnahmen, die sich daraus ergibt, dass die IHK alle Mitglieder vertreten soll, wurde längst aufgegeben und durch eine offensive und aggressive Politstrategie ersetzt.
In Ulm zeigt sich der Einfluss dieser nicht legitimierten und undemokratisch strukturierten IHK bereits in der Arbeit der Stadtverwaltung. Auf Betreiben von Kulitz und Sälzle wurde dem Ulmer Baubürgermeister die souveräne Entscheidung über die Planung und Durchführung von Sanierungsarbeiten an wichtigen Straßen (Tunnelsanierungen B10) teilweise entzogen und einem privaten Planungsbüro übertragen.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilt
Jüngstes Beispiel für eine Überschreitung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sowie für die Verletzung der Pflicht zu Zurückhaltung und Mäßigung bei der politischen Betätigung ist die Auseinandersetzung um die Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofes (Stuttgart 21).
Seit Monaten führt die IHK Ulm einen Propagandafeldzug für Stuttgart 21. Provozierende Transparente werden am IHK-Gebäude aufgehängt, der Internetauftritt der Kammer trägt kaum sachliche Argumente vor, strotzt aber vor Polemik – und das alles finanziert mit dem Geld , das die Zwangsmitglieder bezahlen müssen.
Dagegen klagten Mitglieder der IHK vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Sie verlangten, dass die IHK bestimmte Äußerungen (Presse, Internet, Reden) unterlassen und propagandistische Banner und Gestaltungselemente beseitigen müsse.
Das Verwaltungsgericht gab der Klage in seinem Urteil vom 12.10.2011 statt, und legte in einer ausführlichen Begründung dar, warum die IHK zu mehreren Unterlassungen verurteilt wird.
Das Verwaltungsgericht meinte , dass die IHK durch ihre „Äußerungen und Kundgaben“ ihren gesetzlichen Aufgabenbereich überschritten habe. (Abschnitt 61). Zwar gehöre die Verkehrspolitik zum „Kompetenzbereich“ der IHK und deshalb dürfe sie sich auch zum Gesamtprojekt Stuttgart 21 /Neubaustrecke äußern.
Das Verwaltungsgericht missbilligt aber das „Wie der Äußerungen“. Da die IHK „als öffentlich-rechtliche Körperschaft öffentliche Aufgaben“ wahrzunehmen habe, ergebe sich daraus eine „generelle Beschränkung ihrer Tätigkeit im Vergleich zu Interessenverbänden und politischen Parteien“. (Abschnitt 67)
Das heißt: Die IHK muss „polemisch überspitzte oder auf emotionale Konfliktaustragung angelegte Aussagen“ unterlassen, sachbezogen müssen ihre Argumente sein und Minderheitspositionen dargestellt werden. (Abschnitt 68)
Die IHK Ulm hat nach dem Gerichtsurteil weder das Plakat an ihrer Hausfassade abgehängt noch ihren Internetauftritt verändert. Die vom Verwaltungsgericht untersagten Äußerungen unterbleiben auch nach dem Urteil nicht. Der Grund dafür liegt beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Kulitz und Sälzle konnten dort erreichen, dass die vorläufige Vollstreckung des Urteils verhindert wurde.
Hallo, hier spricht die IHK Ulm
Bestärkt in ihrem Rechtsbruch vom VGH gehen die Herren Kulitz und Sälzle jetzt in ihrer Dreistigkeit noch weiter: Heute meldeten sich telefonisch Damen bei verschiedenen Unternehmen und gaben dort an, im Auftrag der IHK Firmenmitarbeitern einige Fragen zu stellen.
Angeblich wollten die Damen erkunden, wie die Angerufenen zu Stuttgart 21 eingestellt sind. Nach kurzem Gespräch war allerdings klar: Es geht nicht um eine Meinungsumfrage, sondern um eine gezielte Beeinflussung von Fachkräften in der Wirtschaft (durch Suggestivfragen) vor dem Volksentscheid am 27.11. in Baden-Württemberg.
Was wollen sich Gerichte und die Aufsichtsbehörde (das Land Baden-Württemberg) eigentlich noch alles gefallen lassen von diesem undemokratischen Zirkus, der sich IHK Ulm nennt? Für uns stellt sich seit einiger Zeit die Frage: Ist IHK ist eigentlich ein Kürzel für „Infame – Hetz – Kampagne“?
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Zu unterlassen sind lauf Verwaltungsgericht Sigmaringen von der IHK folgende Äußerungen:
Ulm ist das Bollwerk für Stuttgart 21.
Ohne Stuttgart 21 endet die Neubaustrecke von Ulm kommend in Wendlingen sprichwörtlich auf dem Acker.
Auf der Magistrale für Europa von Paris nach Budapest ….. sind alternative Linienführungen, beispielsweise über Frankfurt und Ingolstadt nach München, durchaus denkbar ….. Anstatt in das europäische Netz integriert zu werden, würden große Teile Baden-Württembergs somit abgehängt.
Es wäre ein Schildbürgerstreich, wenn Baden-Württemberg … auf das Geld von Bund und Bahn verzichten würde.
Ein Scheitern von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm würde die parlamentarische Demokratie auf den Kopf stellen.
Zehntausende Bürgerinnen und Bürger sprechen sich mittlerweile lautstark dagegen aus, obwohl viele erkennbar nicht ausreichend informiert sind.
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